Jetzt kann es schon mit 16 1/2 Jahren losgehen!
2004 wurde das begleitete Fahren als Modelversuch eingeführt. Seit dem 26.11.2010 ist der „Führerschein mit 17“ gesetzlich verankert, denn ein Rückgang der Verkehrsunfälle von 18-jährigen Fahrern um 21% spricht eine deutliche Sprache. So kann ein/-e 16 1/2 jährige/-er mit der Fahrausbildung beginnen, um drei Monate vor ihrem/seinem 17. Geburtstag die theoretische und einen Monat vorher die praktische Prüfung zu absolvieren. Auf diese Weise kann im Idealfall ein ganzes Jahr begleitet gefahren werden.
Voraussetzungen für die Begleitperson/-en:
Sie/Er muß mindestens 30 Jahre alt sein, mindestens fünf Jahre den Führerschein besitzen und nicht mehr als 1 Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister eingetragen haben. Bei Antragstellung beim Straßenverkehrsamt muß mindestens eine dafür in Frage kommende Person benannt werden. Für die Begleitperson gilt die 0,5 Promille, der Fahranfänger unterliegt dem absoluten Alkoholverbot. Außerdem muss die Begleitperson immer auf dem Beifahrersitz begleiten.
Mit Erreichen des 18. Lebensjahres erhält der Fahranfänger beim Straßenverkehrsamt ohne weitere Prüfungen seinen endgültigen Führerschein.